Studium Gesundheit in Berlin und Brandenburg

Links zum Studium in Berlin und Brandenburg

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Hochschulinitiative Neue Bundesländer:
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Ausbildung Gesundheit in Berlin und Brandenburg:
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Studieren

Studieren: Bologna-Besonderheiten

Bachelor- und Masterstudiengänge bestehen aus Modulen. Diese setzen sich meist aus mindestens zwei aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen zusammen (z.B. Vorlesung und Seminar), werden europaweit mit Punkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS credits/cr) bewertet und mit einer Prüfung abgeschlossen. Modulprüfungen finden studienbegleitend vom ersten Semester an statt; ihre Noten fließen in die Benotung des Studienabschlusses ein. Der Studienabschluss besteht in der Bachelorarbeit bzw. der Masterarbeit und ggf. deren mündlicher Präsentation.

Die Seitenzahl der Bachelorarbeit, für die meist 10 oder 12, gelegentlich auch 14 cr vergeben werden, ist in der Regel begrenzt. Für die Erarbeitung sind Zeiträume vorgesehen, die zwischen acht Wochen und - bei empirischen Arbeiten - sechs Monaten liegen können.

Für die Erstellung der Masterarbeit (meist 25 bis 30 cr) und ihre mündliche Verteidigung ("Master- Colloquium") ist in der Regel das gesamte letzte Semester des Masterstudiengangs reserviert.

Die Punktzahl von 30 cr steht in allen Bologna-Teilnehmerstaaten standardmäßig für den Umfang der Studienleistungen (workload) eines Semesters. Unabhängig vom Studiengang und seinen tatsächlichen Anforderungen wird ein credit bzw. ein Leistungs-, Studien- oder ECTS-Punkt (jede Hochschule hat dafür ihre eigene Bezeichnung) in der Regel mit 30 Zeitstunden veranschlagt. Ein Semester umfasst nach dieser Rechnung 900 Studien-Zeitstunden in sechs Monaten, auf die sich Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit verteilen. In der vorlesungsfreien Zeit finden nicht nur die "Semesterferien" statt, sondern auch Prüfungen und Praktika oder die Erstellung von Hausarbeiten.

Die Verteilung der 30 pro Semester zu vergebenden credits auf die Module und damit die Art und die Gewichtung der Studienleistungen legt die Hochschule in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs fest. Wegen des großen Spielraums bei dieser Leistungsgewichtung ist eine grenzübergreifende Leistungsanerkennung auch nach der Bologna-Reform nicht automatisch garantiert und sollte vor einem Hochschulwechsel oder einem Auslandsstudium möglichst im Detail geklärt werden.

Studieren: Teilzeit- und Fernstudium

Studiengänge an öffentlichen Hochschulen werden im Normalfall als Vollzeit- und Präsenzstudium absolviert. Einige Hochschulen bieten zusätzlich die Möglichkeit, solche Studiengänge in Teilzeit zu belegen. Von vornherein als Teilzeitangebote konzipiert sind dagegen berufsbegleitende Studiengänge, wie man sie vor allem im Bereich der Sozialen Arbeit findet. Sie sind als Weiterqualifikation für Berufstätige gedacht, die nur nachmittags, abends oder am Wochenende Zeit für ihr Studium haben. Manche berufsbegleitenden Masterstudiengänge sind konsekutiv und kosten nur die üblichen Semestergebühren und -beiträge, andere gehören zur Kategorie der Weiterbildungsangebote mit - meist zusätzlichen - Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe.

Teilt man bei einem Vollzeit-Masterstudiengang die Gesamtzahl der credits durch 30, erhält man die Semesterzahl - anders bei Teilzeitstudiengängen, weil dabei die Studienleistungen auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Ein weiterbildender Masterstudiengang von z.B. 60 cr kann deshalb drei oder vier statt zwei Semester dauern.

 

Teilzeitstudiengänge sind oft gleichzeitig Fern- bzw. Online-Studiengänge. Das bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass das gesamte Studium zu Hause absolviert werden kann: Fast immer sind neben den Fernstudien- bzw. Online-Modulen auch kürzere oder längere Präsenzphasen in der Hochschule vorgesehen, die an Wochenenden oder zumindest in Wochenblöcken stattfinden und für die man ggf. Urlaub beantragen muss.

Studieren: Masterstudium

Masterstudiengänge gehören entweder zur Kategorie der konsekutiven, der nicht-konsekutiven oder der weiterbildenden Masterstudiengänge. Konsekutive Masterstudiengänge setzen fachlich entsprechende Bachelorabschlüsse voraus, während für nicht-konsekutive Masterstudiengänge auch Absolventen anderer Wissenschaftsdisziplinen zugelassen werden. Konsekutive Masterstudiengänge, die mit dem vorangegangenen Bachelorstudiengang eine Einheit von maximal fünfjähriger Dauer bilden, können nach dem BAföG gefördert werden (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww. bafoeg.bmbf.de), wenn keine Altersgrenzen überschritten und auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge gilt das nicht in jedem Fall. Obwohl sie eine Variante der konsekutiven Masterstudiengänge darstellen, erheben manche Bundesländer, in denen konsekutive Studiengänge sonst gebührenfrei sind, dafür Gebühren.

Nicht selten werden nicht-konsekutive mit weiterbildenden Masterstudiengängen verwechselt. Diese sind zwar auf ihre Art auch "nicht konsekutiv", ansonsten aber in vielerlei Hinsicht anders: Sie setzen außer dem ersten Hochschulabschluss in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung voraus, verlangen fast immer (und oft zusätzlich zu den üblichen Semestergebühren und -beiträgen) Studiengebühren, sind nicht förderungsfähig nach dem BAföG und auch nicht in jedem Fall eine ausreichende Voraussetzung für eine spätere Promotion.

Ob ein Masterabschluss konsekutiv, nicht-konsekutiv oder weiterbildend, stärker anwendungs- oder stärker forschungsorientiert und eine ausreichende Voraussetzung für eine Tätigkeit im höheren (öffentlichen) Dienst ist, steht ggf. in seinem Akkreditierungsprotokoll (siehe "Studieren: Akkreditierung").

Das Weiterstudium bis zur Masterprüfung ist für Bachelorabsolventen oft nicht einmal dann garantiert, wenn die eigene Hochschule einen passenden konsekutiven Masterstudiengang anbietet: So manche Zulassungsordnung sieht eine Mindestnote vor, und für besonders begehrte Masterstudiengänge werden komplizierte Auswahlverfahren durchgeführt. Bewerbungen für konsekutive Masterstudiengänge sind oft auch dann möglich, wenn der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt - auf jeden Fall aber muss er zur Einschreibung für den neuen Studiengang nachgewiesen werden.

Studieren: Promotion

Doktorgrade dürfen nur die Universitäten vergeben; Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen 33 Studium Gesundheit in Berlin und Brandenburg Einführung II: Entscheiden, bewerben, studieren können zu diesem Zweck mit einer Universität kooperieren. Voraussetzung für die Promotion ist außer einer Master- oder Staatsprüfung oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss ein Nachweis der "Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen". Dieser Nachweis wird üblicherweise durch die schriftliche Doktorarbeit (Dissertation) und deren Verteidigung in einem Prüfungs-Colloquium (Disputation) erbracht. Geregelt wird das Promotionsverfahren durch die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät. Darin steht auch, welcher fachbezogene Doktorgrad verliehen wird (z.B. Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. med. vet. im medizinischen Bereich, Dr. rer. nat. in den Naturwissenschaften, Dr. phil. in den Geisteswissenschaften). Neben der traditionellen individuellen Vorbereitung auf die Promotion unter Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor ("Doktorvater") gibt es eine wachsende Zahl strukturierter Promotionsstudiengänge (Graduate Schools), die zum Teil auch mit den international bekannten Graden "PhD" oder "MD" (Doctor of Philosophy oder Medical Doctor) abgeschlossen werden können.

Studieren: Akkreditierung

Die Akkreditierung von Studiengängen durch spezielle Agenturen ist ein wichtiges Element des Bologna- Prozesses. Sie soll die Qualität von Studium und Lehre an den deutschen Hochschulen dokumentieren und dadurch die "Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland sichern und erhöhen" (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.akkreditierungsrat.de). Während Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten als gleichwertig gelten, sind Masterabschlüsse von Fachhochschulen den universitären Masterprüfungen nur dann gleichwertig, wenn der Studiengang laut Akkreditierungsprotokoll stärker forschungsbezogen ist und formal den Zugang zum höheren (öffentlichen) Dienst eröffnet. Ob dies der Fall ist, steht im jeweiligen Akkreditierungsprotokoll auf den Agentur-Webseiten.

Dass viele Studiengänge vor allem der großen Universitäten bisher nicht akkreditiert sind, liegt auch daran, dass inzwischen neben der anfangs allein üblichen Akkreditierung jedes einzelnen Studiengangs (Programmakkreditierung) auch die Akkreditierung des internen Qualitätssicherungssystems (Systemakkreditierung) einer Hochschule möglich ist. Um nicht mehr jeden Studiengang gesondert akkreditieren lassen zu müssen, haben viele Universitäten die Systemakkreditierung beantragt und warten auf entsprechende Entscheidungen.

Studieren: Kosten und Finanzierung

Außer für weiterbildende Masterstudiengänge (siehe "Studieren: Masterstudium") müssen Sie an den öffentlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg derzeit keine Studiengebühren zahlen. Ganz kostenlos ist das Studium allerdings nie: Bei der Immatrikulation und zur Rückmeldung für jedes folgende Semester sind so genannte Semestergebühren und -beiträge fällig, die von Hochschule zu Hochschule variieren und bis zu ca. 350 Euro pro Halbjahr betragen können. In dieser Summe, die sich bisher üblicherweise aus einer Verwaltungsgebühr der Hochschule, aus dem vom Gesetz vorgesehenen Beitrag zur Studierendenschaft und dem Sozialbeitrag zum örtlichen Studentenwerk zusammensetzt, sind meist auch die Kosten für das Semesterticket enthalten, das den Studierendenausweis zur konkurrenzlos billigen Fahrkarte macht: Berliner Studierende fahren damit (ggf. samt Fahrrad) kostenlos auf allen Linien des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.vbbonline.de) im Tarifbereich Berlin ABC (Stadt und Umland), Brandenburger Studierende sogar in ganz Brandenburg und Berlin (samt Fahrrad im Bereich Potsdam ABC).

Alle Semestergebühren und -beiträge sind Pflichtbeiträge. Sie werden allenfalls teilweise und nur dann erlassen, wenn Sie nachweislich nicht studieren können - z.B. wegen Krankheit oder Auslandsstudium. Zusätzlich zu den Semestergebühren wird für einige Studiengänge ein so genanntes Nutzungsentgelt oder Studienmaterialbezugsentgelt verlangt, das aber nicht als Studiengebühr, sondern als Kostenersatz in Rechnung gestellt wird.

Die bekannteste Möglichkeit der Studienfinanzierung für deutsche und unter Umständen auch ausländische Studierende ist die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.bafoeg.bmbf.de). Sie kann gewährt werden, wenn Einkommen und Vermögen der Studierenden bzw. ihrer Eltern für die Finanzierung eines Studiums nicht ausreichen. Die nach dem BAföG erforderliche Überprüfung der finanziellen Bedürftigkeit entfällt, wenn Sie einen Studienkredit (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.studienkredit.org) oder - für das Masterstudium - einen Bildungskredit der Bundesregierung (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.bildungskredit.de) beantragen. Während BAföG-Förderung teilweise und Kredite sogar mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden müssen, sind Stipendien zwar rückzahlungsfrei, dafür aber meist an bestimmte Bedingungen wie z.B. den Nachweis gesellschaftlichen Engagements, eines besonderen Studienschwerpunkts oder auch eines bestimmten Wohnsitzes geknüpft (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.stipendienlotse.de, Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.stiftungen.org/stiftungssuche).

Studieren: Geld und Geschenke

Wer zu Studienzwecken neu nach Berlin oder Brandenburg zuzieht, kann vielerorts mit einer kleinen Belohnung rechnen: In Berlin bekommen Studierende, die sich nach dem 19. März 2002 mit Hauptwohnsitz in Berlin angemeldet haben und zuvor ihre Hauptwohnung in einem anderen Bundesland oder im Ausland hatten, ein einmaliges Begrüßungsgeld von derzeit 110 Euro, und manche Berliner Wohnungsgesellschaften bieten Studierenden besondere Vergünstigungen wie z.B. ein Jahr lang für bestimmte Wohnungen nur die halbe Miete.

Die nördlich von Berlin gelegene Stadt Eberswalde zahlt neu zugezogenen Studierenden im ersten Semester ein Begrüßungsgeld von 80 Euro, danach für insgesamt maximal zehn Semester 50 Euro. Dieselbe Summe gibt es für Studienanfänger mit neuem Hauptwohnsitz in Brandenburg/Havel oder Wildau, während Studierenden, die in einem Haus der Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH wohnen, von dieser Stadt für ein Semester die Grundmiete erlassen wird. Erstsemester der Universität Potsdam bekommen, wenn sie nicht älter als 26 Jahre sind und ihr Abitur außerhalb der Region Berlin-Brandenburg gemacht haben, eine Bahncard 50 (2. Klasse) für ein Jahr. Wer zusätzlich den Hauptwohnsitz nach Potsdam verlegt, bekommt 50 Euro kommunales Begrüßungsgeld dazu. Studierende der Hochschule Lausitz (FH) erhalten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz erst kurz vor Studienbeginn nach Senftenberg verlegt haben, auf Antrag von der Stadt jährlich 75 Euro.

Studieren: Brückenkurse und Beratung

Die Hochschulen tun viel, um ihren Erstsemestern einen möglichst reibungslosen Einstieg in das 35 Studium Gesundheit in Berlin und Brandenburg Einführung II: Entscheiden, bewerben, studieren Studium zu ermöglichen. Weil viele Studienanfänger ihre Schulmathematik an der Universität nicht mehr wiedererkennen, bieten einige Hochschulen - meist schon vor dem eigentlichen Vorlesungsbeginn - Brückenkurse in Mathematik für technische, natur- oder wirtschaftswissenschaftliche Fächer an. Andere Hochschulen, so z.B. die Hochschule Lausitz (FH), bieten Vorkurse auch in Fächern wie Englisch, Informatik, Naturwissenschaften oder Rhetorik.

Allen Hochschulen gemeinsam sind die Beratungsangebote: Vom Tag der offenen Tür oder Schülerinformationstag (aktuelle Termine: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.studieren-in-bb.de) über ständige Sprechstunden der allgemeinen Studienberatung oder des Info-Service (siehe Webseiten der Hochschulen unter "Beratung") bis zu den fachbezogenen Orientierungs- und Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn und der individuellen Studienfachberatung jedes einzelnen Studiengangs (siehe Webseite der Fakultät oder des Instituts) gibt es vor allem an den großen Hochschulen ein flächendeckendes Beratungsnetz, das jedes Problem auffangen und jede Frage beantworten kann.

Studieren: Auslandsaufenthalte

Wenn Sie während Ihres Studiums für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen möchten und Ihr Studiengang nicht, wie z.B. die ERASMUS-Mundus-Masterstudiengänge (Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://eu.daad.de/eu/erasmus/05332. html), einen obligatorischen Auslandsaufenthalt vorsieht, sollten Sie sich schon im ersten Semester Ihres Bachelorstudiums bei der Studienfachberatung oder dem Auslandsamt erkundigen, welche Möglichkeiten sich bieten. Das könnte z.B. ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum im Rahmen des ERASMUS-Programms mit vorab vereinbarter Leistungsanerkennung sein, oder ein Auslandssemester als Free Mover (Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://eu.daad.de/eu/freemover/05304. html).

Ein Auslandsaufenthalt kann ggf. auch nach dem BAföG gefördert werden - wegen des Mehraufwands ist das gelegentlich selbst dann möglich, wenn das Studium im Inland nicht gefördert werden konnte. Aktuelle Informationen und Erfahrungsberichte über Auslandsaufenthalte im Studium bieten das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Deutsche Akademische Austausch Dienst (Öffnet externen Link in neuem FensterDAAD) unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.go-out.de.