Studieren: Bologna-Besonderheiten
Bachelor- und Masterstudiengänge bestehen aus Modulen. Diese setzen sich meist aus mindestens zwei aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen zusammen (z.B. Vorlesung und Seminar), werden europaweit mit Punkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS credits/cr) bewertet und mit einer Prüfung abgeschlossen. Modulprüfungen finden studienbegleitend vom ersten Semester an statt; ihre Noten fließen in die Benotung des Studienabschlusses ein. Der Studienabschluss besteht in der Bachelorarbeit bzw. der Masterarbeit und ggf. deren mündlicher Präsentation.
Die Seitenzahl der Bachelorarbeit, für die meist 10 oder 12, gelegentlich auch 14 cr vergeben werden, ist in der Regel begrenzt. Für die Erarbeitung sind Zeiträume vorgesehen, die zwischen acht Wochen und - bei empirischen Arbeiten - sechs Monaten liegen können.
Für die Erstellung der Masterarbeit (meist 25 bis 30 cr) und ihre mündliche Verteidigung ("Master- Colloquium") ist in der Regel das gesamte letzte Semester des Masterstudiengangs reserviert.
Die Punktzahl von 30 cr steht in allen Bologna-Teilnehmerstaaten standardmäßig für den Umfang der Studienleistungen (workload) eines Semesters. Unabhängig vom Studiengang und seinen tatsächlichen Anforderungen wird ein credit bzw. ein Leistungs-, Studien- oder ECTS-Punkt (jede Hochschule hat dafür ihre eigene Bezeichnung) in der Regel mit 30 Zeitstunden veranschlagt. Ein Semester umfasst nach dieser Rechnung 900 Studien-Zeitstunden in sechs Monaten, auf die sich Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit verteilen. In der vorlesungsfreien Zeit finden nicht nur die "Semesterferien" statt, sondern auch Prüfungen und Praktika oder die Erstellung von Hausarbeiten.
Die Verteilung der 30 pro Semester zu vergebenden credits auf die Module und damit die Art und die Gewichtung der Studienleistungen legt die Hochschule in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs fest. Wegen des großen Spielraums bei dieser Leistungsgewichtung ist eine grenzübergreifende Leistungsanerkennung auch nach der Bologna-Reform nicht automatisch garantiert und sollte vor einem Hochschulwechsel oder einem Auslandsstudium möglichst im Detail geklärt werden.
Studieren: Teilzeit- und Fernstudium
Studiengänge an öffentlichen Hochschulen werden im Normalfall als Vollzeit- und Präsenzstudium absolviert. Einige Hochschulen bieten zusätzlich die Möglichkeit, solche Studiengänge in Teilzeit zu belegen. Von vornherein als Teilzeitangebote konzipiert sind dagegen berufsbegleitende Studiengänge, wie man sie vor allem im Bereich der Sozialen Arbeit findet. Sie sind als Weiterqualifikation für Berufstätige gedacht, die nur nachmittags, abends oder am Wochenende Zeit für ihr Studium haben. Manche berufsbegleitenden Masterstudiengänge sind konsekutiv und kosten nur die üblichen Semestergebühren und -beiträge, andere gehören zur Kategorie der Weiterbildungsangebote mit - meist zusätzlichen - Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe.
Teilt man bei einem Vollzeit-Masterstudiengang die Gesamtzahl der credits durch 30, erhält man die Semesterzahl - anders bei Teilzeitstudiengängen, weil dabei die Studienleistungen auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Ein weiterbildender Masterstudiengang von z.B. 60 cr kann deshalb drei oder vier statt zwei Semester dauern.
Teilzeitstudiengänge sind oft gleichzeitig Fern- bzw. Online-Studiengänge. Das bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass das gesamte Studium zu Hause absolviert werden kann: Fast immer sind neben den Fernstudien- bzw. Online-Modulen auch kürzere oder längere Präsenzphasen in der Hochschule vorgesehen, die an Wochenenden oder zumindest in Wochenblöcken stattfinden und für die man ggf. Urlaub beantragen muss.
Studieren: Masterstudium
Masterstudiengänge gehören entweder zur Kategorie der konsekutiven, der nicht-konsekutiven oder der weiterbildenden Masterstudiengänge. Konsekutive Masterstudiengänge setzen fachlich entsprechende Bachelorabschlüsse voraus, während für nicht-konsekutive Masterstudiengänge auch Absolventen anderer Wissenschaftsdisziplinen zugelassen werden. Konsekutive Masterstudiengänge, die mit dem vorangegangenen Bachelorstudiengang eine Einheit von maximal fünfjähriger Dauer bilden, können nach dem BAföG gefördert werden (
www. bafoeg.bmbf.de), wenn keine Altersgrenzen überschritten und auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge gilt das nicht in jedem Fall. Obwohl sie eine Variante der konsekutiven Masterstudiengänge darstellen, erheben manche Bundesländer, in denen konsekutive Studiengänge sonst gebührenfrei sind, dafür Gebühren.
Nicht selten werden nicht-konsekutive mit weiterbildenden Masterstudiengängen verwechselt. Diese sind zwar auf ihre Art auch "nicht konsekutiv", ansonsten aber in vielerlei Hinsicht anders: Sie setzen außer dem ersten Hochschulabschluss in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung voraus, verlangen fast immer (und oft zusätzlich zu den üblichen Semestergebühren und -beiträgen) Studiengebühren, sind nicht förderungsfähig nach dem BAföG und auch nicht in jedem Fall eine ausreichende Voraussetzung für eine spätere Promotion.
Ob ein Masterabschluss konsekutiv, nicht-konsekutiv oder weiterbildend, stärker anwendungs- oder stärker forschungsorientiert und eine ausreichende Voraussetzung für eine Tätigkeit im höheren (öffentlichen) Dienst ist, steht ggf. in seinem Akkreditierungsprotokoll (siehe "Studieren: Akkreditierung").
Das Weiterstudium bis zur Masterprüfung ist für Bachelorabsolventen oft nicht einmal dann garantiert, wenn die eigene Hochschule einen passenden konsekutiven Masterstudiengang anbietet: So manche Zulassungsordnung sieht eine Mindestnote vor, und für besonders begehrte Masterstudiengänge werden komplizierte Auswahlverfahren durchgeführt. Bewerbungen für konsekutive Masterstudiengänge sind oft auch dann möglich, wenn der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt - auf jeden Fall aber muss er zur Einschreibung für den neuen Studiengang nachgewiesen werden.