Studium Gesundheit in Berlin und Brandenburg

Entscheiden

Überlegen Sie noch oder haben Sie schon entschieden, wofür Sie sich bewerben wollen? Wo auch immer Ihre Interessen liegen, ob Sie eher medizinisch oder naturwissenschaftlich interessiert sind oder sich gesundheitsbezogen in der Sozialen Arbeit engagieren wollen: Sie haben eine große Auswahl. Das gilt vor allem dann, wenn Sie nicht auf einen bestimmten Studienort festgelegt sind und wenn Sie auch verwandte Fächer in Ihre Auswahl einbeziehen. Die Zulassungsbedingungen sind überall verschieden - ebenso wie Ihre Zulassungschancen. Bevor Sie entscheiden, sollten Sie - zuerst auf den folgenden Seiten, dann im Internet und schließlich bei der örtlichen Studienberatung - recherchieren, wie das angestrebte Studium im Detail aussieht und wie jeweils Ihre Chancen stehen.

Entscheiden: Neugier macht Lust

Wer studieren will, muss neugierig sein auf das, was es zu lernen gibt, sonst wird das Studium zur Durststrecke. Ein erster Test, ob die Neugier auf das Studium ausreicht, ist das Informationsverhalten vor der Bewerbung. Kennen Sie Ihren Wunschstudiengang genauer oder wissen Sie nur, wie er heißt? Einige Fächer, Sie haben das sicher im Inhaltsverzeichnis dieses Studienführers gesehen, werden in der Berlin-Brandenburger Region von mehreren Hochschulen parallel angeboten - worin ähneln und unterscheiden sie sich? Kennen Sie auch diejenigen Studiengänge, die Ihrem Wunschfach großenteils entsprechen, aber nicht ganz dieselbe Bezeichnung tragen? An welcher Hochschule hätten Sie mit Ihren individuellen Voraussetzungen die besten Zulassungschancen? Erste Antworten auf solche Fragen können die Studiengangbeschreibungen auf den folgenden Seiten geben.

Entscheiden: Details recherchieren

Falsche Vorstellungen vom Studium führen erfahrungsgemäß häufig zum Studienabbruch. Bevor Sie sich bewerben (und erst recht, bevor Sie sich einschreiben), sollten Sie wissen, was Sie erwartet. Fast jeder Studien gang besteht heute aus so genannten Modulen, die im Anhang seiner Studien- und Prüfungsordnung, manchmal auch in einem eigenen Modulhandbuch, ausführlich beschrieben sind. Diese Modulbeschreibungen geben Aufschluss darüber, welche Inhalte im Einzelnen vermittelt und welche Leistungen erwartet werden. Die meisten Hochschulen - leider nicht alle - haben Ordnungen und ggf. Modulhandbücher jedes einzelnen ihrer Studiengänge auf ihre Webseiten gestellt (> Studium > Studiengänge). Sie sollten sich Zeit nehmen, diese zumindest zu überfliegen. Falls die Informationen auf den Internetseiten der Hochschule nicht ausreichen, fordern Sie die Studien- und Prüfungsordnung per E-Mail an oder suchen Sie die Hochschule persönlich auf, um sich allgemein oder fachspezifisch beraten zu lassen.

Entscheiden: die richtige Hochschule

Die Entscheidung für einen bestimmten Studiengang ist auch die Entscheidung für eine Hochschulart, für eine Hochschule und für ganz bestimmte Studieninhalte. Sogar Studiengänge gleichen Namens (z.B. Psychologie, Soziale Arbeit) unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Die wichtigsten Hochschularten sind Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen, zu denen auch Musik- und Filmhochschulen gezählt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind unterschiedlich: Universitäten setzen in der Regel das Abitur, Kunsthochschulen oft den Nachweis künstlerischer Eignung und Fachhochschulen vielfach ein studiengangbezogenes Vorpraktikum voraus. Die Fachhochschulen in Berlin und Brandenburg haben inzwischen großenteils das "Fach-" aus ihrem Namen gestrichen und bezeichnen sich nun als "Hochschulen", womit allerdings keine Statusänderung verbunden ist: Auch als "Hochschule" bleiben sie Fachhochschulen (englisch: "University of Applied Sciences").

Während Universitäten in ihren Master- und Promotionsstudiengängen eher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausbilden wollen und dafür mit Bachelorstudiengängen die Grundlagen schaffen, arbeiten Fachhochschulen vor allem praxisorientiert und betreiben statt Grundlagenforschung anwendungsorientierte Forschung. Falls Sie Ihre Bewerbungsstrategie an den Ergebnissen eines Hochschulrankings (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.che-ranking.de) ausrichten wollen, das Studiengänge anhand bestimmter Bewertungskriterien vergleicht, so ist das nur möglich, wenn Ihr Wunschstudiengang zu den "gerankten" Fächern gehört. Dabei handelt es sich um Studiengänge, die von vielen Hochschulen parallel angeboten werden. Bei selteneren und speziell ausgerichteten Studiengängen ist kein solcher Vergleich möglich - wo keine Wahl besteht, gibt es auch keine Rangfolge.

Entscheiden: Reicht die Reife?

Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der (nach zwei Jahren Vollzeitunterricht mit zweiter Fremdsprache an einer Berliner Berufsoberschule vergebenen) fachgebundenen Hochschulreife, die zum Studium wahlweise an Universitäten oder Fachhochschulen berechtigen, erlaubt die Fachhochschulreife nur Bewerbungen für Fachhochschulstudiengänge. Diese werden in Berlin und Brandenburg nur von Fachhochschulen angeboten. Bewerbungen für Studiengänge, die nur von Universitäten angeboten werden - z.B. Staatsexamensstudiengänge wie Medizin oder Pharmazie - sind mit einer FH-Reife ausgeschlossen.

Da andererseits Bachelorstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen als gleichwertig eingestuft werden und beide Hochschularten konsekutive Masterstudiengänge anbieten, spielt es in diesem Bereich keine entscheidende Rolle, an welcher Hochschulart Sie Ihr Bachelorstudium beginnen. Wo Sie es später mit einem geeigneten Masterstudiengang fortsetzen können, hängt außer von Studienangebot, Bewerbernachfrage und Ihrer Mobilität davon ab, wie die Hochschule ihre Bewerberauswahl handhabt. Ein Masterstudium an einer Universität ist für Bachelorabsolventen von Fachhochschulen ebenso wenig ausgeschlossen wie umgekehrt für universitäre Bachelors das Masterstudium an einer FH.

Entscheiden: Eignung für Kunst, Musik, Sport

Zugang zu Studiengängen, in denen es darum geht, Kunst oder Musik praktisch auszuüben, bekommt nur, wer künstlerisches oder musikalisches Talent und Vorwissen besitzt. Beides muss außer durch die mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisse und Arbeitsproben in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden. Bei dieser Aufnahmeprüfung können auch andere studiengangspezifische Aspekte von Bedeutung sein, z.B. bei therapeutischen Masterstudiengängen psychische Belastbarkeit und Fähigkeit zum Umgang mit Patienten.

Für die Zulassung zu den Sportstudiengängen der Universität Potsdam ist eine gebührenpflichtige sportpraktische Eignungsprüfung (samt aktuellem sportärztlichem Unbedenklichkeitsattest) erforderlich.

Nicht zur Kategorie der Eignungsprüfungen gehören Studierfähigkeitsprüfungen, wie sie z.B. bei der Auswahl im Rahmen der Hochschulquote in Veterinärmedizin und Pharmazie an der Freien Universität Berlin abgenommen werden (siehe "Bewerben: Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen" und "Hochschulquote").

Entscheiden: Studienberechtigung statt Hochschulreife

Wer eine zum Wunschfach passende berufliche Vorbildung hat und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann beantragen, statt mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife auch mit einer fachgebundenen Studienberechtigung studieren zu dürfen. Eine solche Studienberechtigung wirdim Land Berlin zunächst vorläufig, d.h. "auf Bewährung", erteilt. Was eine passende Vorbildung ist, steht im Berliner bzw. im Brandenburger Hochschulgesetz (HG). Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann für solche Bewerbungen eine Quote (siehe "Vorabquoten") eingeführt werden.

Im Land Berlin muss man nach § 11 BerlHG den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen, eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen und danach im selben Bereich eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben haben oder Meister / Staatlich geprüfter Techniker / Betriebswirt sein. Die vorläufige Immatrikulation gilt im Regelfall für zwei, längstens für vier Semester. Danach entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, besitzt damit auch die allgemeine Hochschulreife.

Nach § 8 Abs. 3 BbgHG kann im Land Brandenburg für grundständige Studiengänge zugelassen werden, "wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat." Die Hochschulzugangsberechtigung gilt in Brandenburg ebenfalls als nachgewiesen "durch das Bestehen der Meisterprüfung oder den Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung (...) in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf".