Entscheiden: Reicht die Reife?
Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der (nach zwei Jahren Vollzeitunterricht mit zweiter Fremdsprache an einer Berliner Berufsoberschule vergebenen) fachgebundenen Hochschulreife, die zum Studium wahlweise an Universitäten oder Fachhochschulen berechtigen, erlaubt die Fachhochschulreife nur Bewerbungen für Fachhochschulstudiengänge. Diese werden in Berlin und Brandenburg nur von Fachhochschulen angeboten. Bewerbungen für Studiengänge, die nur von Universitäten angeboten werden - z.B. Staatsexamensstudiengänge wie Medizin oder Pharmazie - sind mit einer FH-Reife ausgeschlossen.
Da andererseits Bachelorstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen als gleichwertig eingestuft werden und beide Hochschularten konsekutive Masterstudiengänge anbieten, spielt es in diesem Bereich keine entscheidende Rolle, an welcher Hochschulart Sie Ihr Bachelorstudium beginnen. Wo Sie es später mit einem geeigneten Masterstudiengang fortsetzen können, hängt außer von Studienangebot, Bewerbernachfrage und Ihrer Mobilität davon ab, wie die Hochschule ihre Bewerberauswahl handhabt. Ein Masterstudium an einer Universität ist für Bachelorabsolventen von Fachhochschulen ebenso wenig ausgeschlossen wie umgekehrt für universitäre Bachelors das Masterstudium an einer FH.
Entscheiden: Eignung für Kunst, Musik, Sport
Zugang zu Studiengängen, in denen es darum geht, Kunst oder Musik praktisch auszuüben, bekommt nur, wer künstlerisches oder musikalisches Talent und Vorwissen besitzt. Beides muss außer durch die mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisse und Arbeitsproben in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden. Bei dieser Aufnahmeprüfung können auch andere studiengangspezifische Aspekte von Bedeutung sein, z.B. bei therapeutischen Masterstudiengängen psychische Belastbarkeit und Fähigkeit zum Umgang mit Patienten.
Für die Zulassung zu den Sportstudiengängen der Universität Potsdam ist eine gebührenpflichtige sportpraktische Eignungsprüfung (samt aktuellem sportärztlichem Unbedenklichkeitsattest) erforderlich.
Nicht zur Kategorie der Eignungsprüfungen gehören Studierfähigkeitsprüfungen, wie sie z.B. bei der Auswahl im Rahmen der Hochschulquote in Veterinärmedizin und Pharmazie an der Freien Universität Berlin abgenommen werden (siehe "Bewerben: Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen" und "Hochschulquote").
Entscheiden: Studienberechtigung statt Hochschulreife
Wer eine zum Wunschfach passende berufliche Vorbildung hat und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann beantragen, statt mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife auch mit einer fachgebundenen Studienberechtigung studieren zu dürfen. Eine solche Studienberechtigung wirdim Land Berlin zunächst vorläufig, d.h. "auf Bewährung", erteilt. Was eine passende Vorbildung ist, steht im Berliner bzw. im Brandenburger Hochschulgesetz (HG). Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann für solche Bewerbungen eine Quote (siehe "Vorabquoten") eingeführt werden.
Im Land Berlin muss man nach § 11 BerlHG den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen, eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen und danach im selben Bereich eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben haben oder Meister / Staatlich geprüfter Techniker / Betriebswirt sein. Die vorläufige Immatrikulation gilt im Regelfall für zwei, längstens für vier Semester. Danach entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, besitzt damit auch die allgemeine Hochschulreife.
Nach § 8 Abs. 3 BbgHG kann im Land Brandenburg für grundständige Studiengänge zugelassen werden, "wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat." Die Hochschulzugangsberechtigung gilt in Brandenburg ebenfalls als nachgewiesen "durch das Bestehen der Meisterprüfung oder den Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung (...) in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf".