Bewerben: Berufspraxis vor dem Studium
Berufspraxis kann auch in anderen Zusammenhängen eine wichtige Rolle spielen. So setzt die Einschreibung für eine Reihe technischer und sozialer Fachhochschulstudiengänge den Nachweis eines studienbezogenen Vorpraktikums voraus. Der Umfang solcher Praktika variiert bei den gesundheitsbezogenen Studiengängen, die in diesem Studienführer vorgestellt werden, zwischen drei und 26 Wochen. In manchen Fällen gehört das obligatorische Vorpraktikum zu einer längeren Praxisphase, deren zweiter Abschnitt zwar auch erst im Verlauf des Studiums absolviert werden darf, die auf Wunsch aber auch in ganzer Länge vor Studienbeginn stattfinden kann. Die Bachelorstudiengänge Augenoptik/Optometrie, Gesundheits- und Plegemanagement sowie Medizinpädagogik/ Pflegepädagogik nehmen nur Bewerberinnen und Bewerber auf, die außer den üblichen Voraussetzungen einen einschlägigen Berufsabschluss nachweisen.
Die dualen Studiengänge Nursing, Physiotherapie und Physiotherapie/Ergotherapie verbinden Studium und Berufsausbildung und lassen daher nur Auszubildende zu, die ? je nach Studiengang ? das 1., 2. oder 3. Lehrjahr absolviert haben. Besonders unter den sozialen, aber auch unter den technischen Fachhochschulstudiengängen gibt es berufsbegleitende Studiengänge, die als Teilzeit-, Online- bzw. Fernstudium speziell für Berufstätige angeboten werden. Einige verlangen den Nachweis, dass parallel zum Studium zumindest eine Halbtagstätigkeit ausgeübt wird.
Bewerben: Sprachkenntnisse
Ein bestimmtes Niveau an Deutschkenntnissen setzen die Hochschulen ? außer für englischsprachige Masterstudiengänge ? bei Studienbeginn als selbstverständlich voraus. Nachweisen müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse nur, wenn Sie Ihre Vorbildung im nicht deutschsprachigen Ausland erworben haben. Mit dem Nachweis der Niveaustufe TDN 4 des Tests Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) oder DSH 3 der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) dürften Sie, was die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für gesundheitsbezogene Studiengänge angeht, bei der Immatrikulation überall auf der sicheren Seite sein.
Manche dieser Studiengänge setzen andere bzw. zusätzliche Sprachkenntnisse voraus. Das gilt vor allem für die englischsprachigen Masterstudiengänge und ist unterschiedlich geregelt. Wer den internetbasierten (iBT) Test of English as a Foreign Language (
TOEFL) mit 92 Punkten absolviert, genügt damit auch höheren Anforderungen (siehe z.B. Masterstudiengänge der Charité).
Bewerben: Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Beim Thema ?Bewerbung? wird unterschieden zwischen Zugangsvoraussetzungen, ohne die eine Bewerbung auch dann nicht berücksichtigt werden kann, wenn genug Studienplätze zur Verfügung stehen (z.B. Hochschulreife, Sprachkenntnisse, ggf. künstlerische Eignung), und Zulassungsvoraussetzungen. Das sind Kriterien bzw. Maßnahmen der Bewerberauswahl, z.B. Tests oder Auswahlgespräche, die immer zur Anwendung kommen, wenn es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. In diesem Fall ? bei begehrten Studiengängen wie Medizin oder Pharmazie ist das der Regelfall ? werden die Studienplätze in Quoten aufgeteilt. Die wichtigsten Quoten sind das Auswahlverfahren der Hochschule (Hochschulquote) und die Wartezeit. Nach welchen Kriterien die Studienplätze eines Studiengangs vergeben werden, steht meist in einer Zulassungsordnung, die je nach Hochschule für einen oder mehrere Studiengänge gelten kann und zusammen mit den Studien- und Prüfungsordnungen und ggf. Gebührensatzungen auf den Internetseiten der meisten Hochschulen zu finden sein sollte.
Bewerben: der NC
?Numerus clausus? bedeutet, dass nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen vergeben werden kann. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, werden diese nach gesetzlichen Vorgaben in Quoten aufgeteilt und in jeder Quote nach bestimmten Kriterien vergeben. Diese Kriterien sind zwar bei den meisten Quoten hochschulübergreifend identisch, können sich innerhalb der Hochschulquote aber stark unterscheiden. Es könnte sich also für Sie lohnen, nicht einfach nur fristgerecht Bewerbungen an möglichst viele Hochschulen zu schicken, sondern vorher in Erfahrung zu bringen, wo Sie in der Hochschulquote möglichst viele chancenverbessernde Zulassungskriterien erfüllen. Falls Ihr Schulabschluss schon länger zurückliegt und Sie danach nicht immatrikuliert waren, bietet Ihnen vielleicht auch die Wartezeitquote eine Chance (siehe ?Bewerben: Hochschulquote? und ?Wartezeit?).