Studium Gesundheit in Berlin und Brandenburg

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Bewerben: Berufspraxis vor dem Studium

Berufspraxis kann auch in anderen Zusammenhängen eine wichtige Rolle spielen. So setzt die Einschreibung für eine Reihe technischer und sozialer Fachhochschulstudiengänge den Nachweis eines studienbezogenen Vorpraktikums voraus. Der Umfang solcher Praktika variiert bei den gesundheitsbezogenen Studiengängen, die in diesem Studienführer vorgestellt werden, zwischen drei und 26 Wochen. In manchen Fällen gehört das obligatorische Vorpraktikum zu einer längeren Praxisphase, deren zweiter Abschnitt zwar auch erst im Verlauf des Studiums absolviert werden darf, die auf Wunsch aber auch in ganzer Länge vor Studienbeginn stattfinden kann. Die Bachelorstudiengänge Augenoptik/Optometrie, Gesundheits- und Plegemanagement sowie Medizinpädagogik/ Pflegepädagogik nehmen nur Bewerberinnen und Bewerber auf, die außer den üblichen Voraussetzungen einen einschlägigen Berufsabschluss nachweisen.

Die dualen Studiengänge Nursing, Physiotherapie und Physiotherapie/Ergotherapie verbinden Studium und Berufsausbildung und lassen daher nur Auszubildende zu, die ? je nach Studiengang ? das 1., 2. oder 3. Lehrjahr absolviert haben. Besonders unter den sozialen, aber auch unter den technischen Fachhochschulstudiengängen gibt es berufsbegleitende Studiengänge, die als Teilzeit-, Online- bzw. Fernstudium speziell für Berufstätige angeboten werden. Einige verlangen den Nachweis, dass parallel zum Studium zumindest eine Halbtagstätigkeit ausgeübt wird.

Bewerben: Sprachkenntnisse

Ein bestimmtes Niveau an Deutschkenntnissen setzen die Hochschulen ? außer für englischsprachige Masterstudiengänge ? bei Studienbeginn als selbstverständlich voraus. Nachweisen müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse nur, wenn Sie Ihre Vorbildung im nicht deutschsprachigen Ausland erworben haben. Mit dem Nachweis der Niveaustufe TDN 4 des Tests Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) oder DSH 3 der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) dürften Sie, was die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für gesundheitsbezogene Studiengänge angeht, bei der Immatrikulation überall auf der sicheren Seite sein.

Manche dieser Studiengänge setzen andere bzw. zusätzliche Sprachkenntnisse voraus. Das gilt vor allem für die englischsprachigen Masterstudiengänge und ist unterschiedlich geregelt. Wer den internetbasierten (iBT) Test of English as a Foreign Language (Öffnet externen Link in neuem FensterTOEFL) mit 92 Punkten absolviert, genügt damit auch höheren Anforderungen (siehe z.B. Masterstudiengänge der Charité).

Bewerben: Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Beim Thema ?Bewerbung? wird unterschieden zwischen Zugangsvoraussetzungen, ohne die eine Bewerbung auch dann nicht berücksichtigt werden kann, wenn genug Studienplätze zur Verfügung stehen (z.B. Hochschulreife, Sprachkenntnisse, ggf. künstlerische Eignung), und Zulassungsvoraussetzungen. Das sind Kriterien bzw. Maßnahmen der Bewerberauswahl, z.B. Tests oder Auswahlgespräche, die immer zur Anwendung kommen, wenn es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. In diesem Fall ? bei begehrten Studiengängen wie Medizin oder Pharmazie ist das der Regelfall ? werden die Studienplätze in Quoten aufgeteilt. Die wichtigsten Quoten sind das Auswahlverfahren der Hochschule (Hochschulquote) und die Wartezeit. Nach welchen Kriterien die Studienplätze eines Studiengangs vergeben werden, steht meist in einer Zulassungsordnung, die je nach Hochschule für einen oder mehrere Studiengänge gelten kann und zusammen mit den Studien- und Prüfungsordnungen und ggf. Gebührensatzungen auf den Internetseiten der meisten Hochschulen zu finden sein sollte.

Bewerben: der NC

?Numerus clausus? bedeutet, dass nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen vergeben werden kann. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, werden diese nach gesetzlichen Vorgaben in Quoten aufgeteilt und in jeder Quote nach bestimmten Kriterien vergeben. Diese Kriterien sind zwar bei den meisten Quoten hochschulübergreifend identisch, können sich innerhalb der Hochschulquote aber stark unterscheiden. Es könnte sich also für Sie lohnen, nicht einfach nur fristgerecht Bewerbungen an möglichst viele Hochschulen zu schicken, sondern vorher in Erfahrung zu bringen, wo Sie in der Hochschulquote möglichst viele chancenverbessernde Zulassungskriterien erfüllen. Falls Ihr Schulabschluss schon länger zurückliegt und Sie danach nicht immatrikuliert waren, bietet Ihnen vielleicht auch die Wartezeitquote eine Chance (siehe ?Bewerben: Hochschulquote? und ?Wartezeit?).

Bewerben: Hochschulquote

Die meisten Erstsemesterplätze von NC-Studiengängen werden in der Hochschulquote vergeben. Darin versucht jede Hochschule auf ihre Weise, aus der hohen Bewerberzahl die am besten geeigneten, motiviertesten und potenziell erfolgreichsten Studierenden auszuwählen. Die Bewerbungen werden anhand hochschuleigener Kriterien geprüft und in eine Rangfolge gebracht, nach der zugelassen und später ggf. nachgerückt wird. Zu den Kriterien, die je nach Hochschule mit Punkten bewertet werden, zählt vor allem Durchschnittsnote des Reifezeugnisses. Zunehmend wichtig sind aber auch die stärker fachbezogenen Voraussetzungen: Haben Sie in den letzten zwei Jahren vor der Reifeprüfung bestimmte Schulfächer belegt, die von der Hochschule als relevant erachtet werden (das sind z.B. für Medizin an der Charité die Fächer Biologie, Chemie, Mathematik und Physik, aber auch Deutsch und Englisch), so kann das wegen der dafür zugeteilten Punkte für die Zulassung im Rahmen der Hochschulquote von großem Vorteil sein.

Bewerben: Wartezeit

Die Hochschulquote ist zwar die größte, aber nicht die einzige Studienplatzquote, und was für diese Quote wichtig ist, spielt in anderen keine oder eine geringere Rolle. Als Gegenstück der Hochschulquote kann die notenunabhängige Wartezeitquote für Bewerber mit besonders langer Wartezeit gelten. Wartezeit gilt ab dem Datum des Reifezeugnisses. Ob Sie sich beworben haben, ist zwar unerheblich, doch wird von Ihrer Wartezeit jedes Semester abgezogen, in dem Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Ein Studiengangwechsel kann die BAföG-Förderung beeinträchtigen oder unmöglich machen, weil nach dem BAföG jedes Semester, für das man immatrikuliert war, als gefördertes Semester betrachtet wird (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.bafoeg.bmbf.de).

Bewerben: Vorabquoten

Bevor die Auswahl in den großen Quoten beginnen kann, werden alle Bewerbungen darauf hin geprüft, ob sie im Rahmen der Vorab-Quoten berücksichtigt werden müssen. Danach werden die verbliebenen Studienplätze vergeben. Solche Vorabquoten gibt es vor allem für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit diese nicht (vor allem als EUStaatsangehörige oder Bildungsinländer) deutschen Bewerbern gleichgestellt sind, sodann für Fälle außergewöhnlicher Härte (z.B. fortschreitende Behinderung), für Zweitstudienbewerbungen (Bewebungen von Bachelors für konsekutive Masterstudiengänge gehören nicht dazu) und ggf. für beruflich Qualifizierte, die eine fachgebundene Studienberechtigung beantragen (siehe oben). Die ZVS berücksichtigt zusätzlich Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bei der Bundeswehr für eine Tätigkeit als Sanitätsoffizier verpflichten, in einer eigenen Quote.

Bewerben: Wer ist zuständig?

Wer ein deutsches Reifezeugnis hat, muss sich für gesundheitsbezogene Studiengänge in Berlin und Brandenburg in aller Regel direkt bei der anbietenden Hochschule bewerben. Nur für die Erstsemesterplatzvergabe in Medizin, Zahnheilkunde, Veterinärmedizin und Pharmazie ist derzeit die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund zuständig (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.zvs.de).

Die Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen ausländischer (zum Teil auch deutscher) Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung haben die meisten großen Universitäten und Fachhochschulen in Berlin und Brandenburg an einen Verein mit Namen Arbeits- und Service-Stelle für Internationale Studienbewerbungen (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.uni-assist.de) delegiert. Wer allerdings die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats, Islands, Liechtensteins oder Norwegens hat und ein Studium in Medizin, Zahnheilkunde, Veterinärmedizin oder Pharmazie begin30 Studium Gesundheit in Berlin und Brandenburg Einführung II: Entscheiden, bewerben, studieren nen will, muss sich auch für eine ?uni-assist-Hochschule? über die ZVS bewerben.

Bewerben: Wie und bis wann?

Vor jeder Bewerbung sollten Sie auf den Internetseiten der Hochschule (> Studium > Bewerbung) nachlesen, wie Sie vorgehen müssen ? die Regelungen können sehr unterschiedlich sein. Bei den meisten Hochschulen dürfen sich Studienanfänger pro Semester bzw. Jahr nur für einen einzigen Studiengang bewerben (für Master-Bewerbungen gilt diese Einschränkung nicht immer). Oft müssen Sie dafür zunächst online ein Formular ausfüllen, dieses ausdrucken und dann mit den geforderten Nachweisen (z.B. beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses) innerhalb einer bestimmten (Ausschluss-) Frist per Post an die Hochschule schicken.

Bei universitären Kombinationsbachelorstudiengängen (anders als die ?Mono-? Bachelorstudiengänge bestehen sie aus zwei oder drei Fächern) wird häufig für jedes Fach einzeln über die Zulassung entschieden. Bekommt man die gewünschte Fachkombination nicht komplett, kann man ggf. ein (zulassungsfreies) Ersatzfach wählen oder muss auf die Immatrikulation an der betreffenden Hochschule verzichten.

Die Bewerbungsfristen für Bewerbungen zum Wintersemester richten sich bei der ZVS und bei einigen Hochschulen auch danach, ob man ?Altabiturient? (Abitur vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres) ist oder die Schule erst kurz vor der Bewerbung abgeschlossen hat. Für Masterstudiengänge gelten oft andere Bewerbungsfristen als für Bachelorstudiengänge.

edenfalls muss Ihre Bewerbung am jeweiligen Stichtag um 24 Uhr bei der Hochschule oder der ZVS eingegangen sein ? der Poststempel zählt nicht; Bewerbungen per E-Mail oder per Fax werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Bewerben: Welcher Abschluss?

Die Art des Abschlusses ? Bachelor, Diplom, Staatsprüfung ? bestimmt die Struktur des Studiums, und die Entscheidung für einen Studiengang ist somit auch die Entscheidung für die entsprechende Struktur. Seit in der Region gesundheitsbezogene Bachelorstudiengänge die traditionellen Diplomstudiengänge fast vollständig ersetzt haben, stehen inzwischen keine Parallelangebote mehr zur Wahl. Bei den Staatsexamensstudiengängen Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnheilkunde gab es diese ohnehin nie, weil diese Fächer in Deutschland bisher nicht in die Bologna-Reformen einbezogen worden sind. Sie unterliegen anders als alle anderen hier behandelten Studiengänge nicht dem Landesrecht, sondern sind sämtlich durch bundesweit gültige Approbationsordnungen geregelt.

Während Staatsprüfungen ebenso wie die traditionellen universitären Diplom- und Magisterprüfungen vom Niveau her den heutigen Masterprüfungen entsprechen, sind Bachelorabschlüsse auf der Ebene der früheren Fachhochschuldiplome angesiedelt. Mit diesem ersten, formal berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nach meist sechs oder sieben Semestern haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar berufstätig zu werden oder sich über ein geeignetes Masterstudium und danach ggf. eine Promotion höher zu qualifizieren.Ein Bachelorstudiengang und der konsekutive, darauf aufbauende Masterstudiengang werden als strukturelle Einheit betrachtet, die laut Gesetz maximal fünf Jahre umfassen darf.